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Update zur TÜV Motoreintragung

13.01.2010

Wir sind darauf hingewiesen worden bei Eintragungen von Motorumbauten die Geräuschpegel der Auspuffanlagen zu reduzieren.

Als Faustregel gilt: Der im Fahrzeugschein angegebene Fahr-/Standgeräuschwert darf um maximal 3-4 dB angehoben werden. Ideal wäre es allerdings, wenn der im Fahrzeugschein angegebene Wert auch nach dem Motorumbau noch einghalten wird. 

Für Fragen rund um die TÜV Eintragung stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

 

MRG-Motors 

 

 

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