Aus aktuellem Anlass hier noch einmal einige Hinweise zum Thema Motorumbauten und TÜV Eintrag:
1. Die Abgasnorm: In diversen Internetforen kursieren viele Gerüchte und noch weniger Wissen, deswegen hier die Klarstellung:
Fahrzeuge mit EZ-Datum bis 31.08.1996 müssen min. Euro 1 erfüllen. (Wir empfehlen aber Euro 2)
Fahrzeuge mit EZ-Datum bis 31.12.2000 müssen min. Euro 2 erfüllen.
Fahrzeuge mit EZ-Datum bis 31.12.2005 müssen min. Euro 3 erfüllen.
Vom TÜV werden nur noch Abgasumrüst-Systeme mit ABE anerkannt, keine Teilegutachten!
2. Für Motorumbauten sind Gutachten (z.B. Abgasgutachten) notwendig. Nur wer diese Gutachten erstellen lässt/ besitzt, darf offiziell Motorumbauten eintragen lassen. Spezielle Motorumbauten (z.b. C20NE umgebaut auf Turbolader oder C20LET Motoren mit geändertem Turbolader) können wir nicht eintragen. Es muss sich zum Zeitpunkt der TÜV Eintragung um einen serienmäßigen Motor handeln.
3. Fahrwerk, Bremse, Stabilisatoren, Tacho, Katalysator, Reifen und Auspuffanlage müssen dem Motorumbau gemäß angepasst werden.
Für weitere Informationen und Preisanfragen zum TÜV Eintrag stehen wir gern per E-Mail zur Verfügung. Termine für TÜV Eintragungen bitte eine Woche im Voraus vereinbaren.
MRG-Motors