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Update zu TÜV-Motoreintragungen

14.09.2009

Wichtiger Hinweis zu Motoreintragungen!

 

Aufgrund von Anpassungen und Regulierungen zum EU-Recht sind ab sofort bei Fahrzeugen ab EZ-Datum 01.01.2001 nur noch Motoreintragungen möglich, wenn Motoren eingebaut werden, die die Abgasnorm Euro 3 / Euro 4 erfüllen.

 

Das heißt für die Modelle Corsa C, Astra G, Zafira A, Vectra B mit EZ-Datum ab 01.01.2001, dass z.B. nur folgende Motoren eingebaut und eingetragen werden können:

 

Z18XE, Z22SE, Z22XE, Z20LET, Z20LER/H, Z32SE, Y26SE

 

Alle Motoren müssen "Y" oder "Z" Motoren und OBD-fähig sein.

 

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Für alle anderen Fahrzeuge bis EZ-Datum 31.12.2000 gilt weiterhin, dass alle "C" und "X" Motoren eingebaut und eingetragen werden können, sofern sie min. auf Abgasnorm Euro 2 umgerüstet worden sind oder diese von Werk an erfüllen.

 

Z.B. Corsa B, EZ. 01.01.1998, Motorumbau auf C20XE mit Abgasumrüstung auf Euro 2 kann eingetragen werden.

 

Für Fragen stehen wir gern telefonisch unter 09391-810349 zur Verfügung.

 

 

MRG-Motors  

 

 

 

 

 

 

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