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Zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( einzusehen unter http://www.mrg-motors.de/infos/agb ) gelten beim Erwerb von Motoren und Zylinderköpfen sowie ausführende Arbeiten folgende Geschäftsbedingungen:

§ 1 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor. Die vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren oder der an ihre Stelle tretenden Forderungen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.

Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen anzuzeigen. Die hieraus entstehenden Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer darf die Ware und die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Bearbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.

Der Käufer ist verpflichtet die Ware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlgefahr und sonstige Beschädigung ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Etwaige Zugaben wie Geschenkartikel, Autozubehör, Warnwesten u.ä. sind an den Kauf der Ware gebunden, bei Rückgabe der Ware kann der Verkäufer auf die Rückgabe oder die Bezahlung der Zugabe bestehen.

Zuzüglich zum Kaufpreis ist eine Pfandgebühr für die Bereitstellung eines Austauschmotors, Austauschmotorblocks oder einem Austauschzylinderkopfs zu entrichten. Die Höhe des Pfandbetrags ist auf den Rechnungen berechnet und vermerkt. Es ist zwingend erforderlich, ein typgleiches, instandsetzungsfähiges original Altteil Motor / Zylinderkopf zurückzugeben. Sollte dies nicht im vorherbestimmten Zeitraum erfolgen, oder grob Fahrlässig gegen die Rückgabebestimmungen verstossen werden, darf eine Nachbelastung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts erfolgen.

Das mitgelieferte Verpackungsmaterial von MRG Motors muss für die Altteilrückgabe verwendet werden. Spanngurte und Europalette sind unserer Eigentum und müssen wiederverwendet und zurückgegeben werden, sonst Abzug vom Altteilpfand. Des Weiteren ist das verpacken des Altteils für den Rückversand so vorzunehmen, dass keine Flüssigkeiten austreten können und das Altteil sicher und von Transportschäden geschützt angeliefert werden kann.


§ 2 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, Erhalt oder Abholung der Ware schriftlich anzuzeigen.

Unsere Gewährleistungsfristen für den Verkauf gebrauchter und überholter Motoren,Zylinderköpfe, Turbolader und Getriebe an Endverbraucher, sowie für alle Verkäufe außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs beträgt ein Jahr ( 12 Monate). Ausgenommen von der Gewährleistungsfrist sind alle unter Absatz 3 aufgeführten Waren/ Bauteile.

Bei Reklamation muss das Kaufdatum / Übergabedatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden und die zum Einbau mitgelieferten unterschriebenen Motoreinbauvorgaben. Die reklamierte Ware (Motor/Zylinderkopf) muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung und die zum Einbau mitgelieferten unterschriebenen Motoreinbauvorgaben zur Begutachtung in unsere Werkstatt, Dillberg 6 in 97828 Marktheidenfeld gebracht / angeliefert werden.

Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Bauteils ist zulässig.

Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Erwandlung oder Minderung. Es gilt § 676a BGB.

Der Käufer hat zu erklären, ob er Nachlieferung oder Nachbesserung wünscht. Nachlieferung erfolgt nach vorheriger Rückgabe der mangelhaften Ware.

Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist.

Der Käufer kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind. Für entgangenen Gewinn, Erstattung von Arbeitslohn, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder sogar Fahrlässigkeit beruft. Der Käufer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

(2) Insbesondere weisen wir darauf hin, dass für gebrauchte und überholte Motoren, Zylinderköpfe, Motorblöcke sich die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf folgende Bauteile bezieht:

Motoren Motorblock, Kurbelwelle, Lagerschalen, Ölpumpe + Ölansaugrohr, Pleuelstangen, Kolben, Kolbenringe, Zylinder, Zylinderbuchsen, Zylinderkopf, Ventile, Hydrostößel, Nockenwellen, Zahnriemenrad Kurbelwelle, Nockenwellenräder AGBS Seite 2

Zylinderköpfe Ventile, Ventilführungen und Ventilschaftdichtungen

(3) Grundsätzlich von der 12 monatigen Gewährleistungsfrist ausgenommen sind folgende Bauteile:

Motoren Alle Motordichtungen und Simmeringe, alle Bauteile der elektrischen Anlage (Generator, Anlasser, Zündspule, Zündkabel, Sensoren, Luftmassenmesser, Stellmotoren, elektronische Regelventile, Steuergeräte, Kabelbäume / Kabelstränge, Relais, Bauteile der Wegfahrsperre, elektronische Servopumpe, Batterie), Motoranbauteile (Ansaugbrücke, Abgaskrümmer, Flammrohr, Motorhalter, Turbolader, Kompressor/ Radialverdichter, Servopumpe ), Bauteile Kühlsystem ( Kühlwasserschläuche, Schellen, Wasserpumpe), Kraftstoffleitungen, Hydraulikleitungen, Leitungen und Bauteile der Klimaanlage, Klimakompressor, Ölleitungen

(4) Grundsätzlich von der Gewährleistungsfrist ausgenommen sind:

Bauteile / Fahrzeugteile und Montagematerial, welches der Kunde von extern mit angeliefert hat.

§ 2.1 Gewährleistungsausschluss

Unsere Einfahrhinweise und bei Fremdmontage unsere Einbauhinweise sind zu beachten und bilden die Grundlage für eventuelle Gewährleistungsansprüche.

Schäden und Folgeschäden, welche entstehen, weil nicht zum Lieferumfang gehörende Außenaggregate und Anbauteile, sowie Einbau und Wartung mangelhaft sind bzw. waren, sowie Folgeschäden durch Weiterfahrt bei einem Schaden entstehen ( ohne Öl, mangelnder oder nicht vorhandener Öldruck, Kühlmittel, Überhitzung, falscher Kraftstoff oder Öle, poröse / undichte Schläuche ) fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.

Auch der Einsatz von Fremdsoftware oder Teile, nachträglich eigenhändige Veränderungen des Motors vom Käufer oder Dritten, der Einsatz zu Motorsportzwecken ( z.B. ¼ Meile Rennen, Burn-out) und derartige, welche über den durchschnittlichen und im öffentlichen Straßenverkehr üblichen Gebrauch hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Motoren die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (insbesondere Autogas und Erdgas) - siehe auch §4 -. Bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe werden die im Motor üblichen Verbrennungstemperaturen überschritten und es kann zu Schäden an Kolben, Kolbenringen, Ventilen, Zylinderkopfdichtungen, Zündkerzen, etc. kommen. Da die höhere Verbrennungstemperatur wesentlich Einfluss auf die Standfestigkeit der Motor-Bauteile nimmt und stärker Verschleiß die Folge ist, können wir in diesen Fällen die Gewährleistung nur ausschließen. 

§ 2.2 Gewährleistungsausschluss

Motorsportartikel, Sportmotoren sowie individuell nach Kundenwunsch angefertigte Komponenten; Motoren, Motorblöcke und Zylinderköpfe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht unterschriebenen Motoreinbauvorgaben und Nichteinhaltung jener ist grob Fahrlässig und fallen zu Lasten des Käufers und führen zum Gewährleistungsausschluss. Wenn beim Kauf keine Altteilrückgabe zur Begutachtung und Schadensdiagnose erfolgt, können etwaige Fehlerquellen nicht dokumentiert werden und Folgeschäden am gelieferten Motor aufgrund von defekten Anbauteilen nicht ausgeschlossen werden.

§ 3 Wartungsintervalle, Kontrolle der Betriebsflüssigkeiten

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den gekauften Motor / Zylinderkopf vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle eingehalten werden.

Darüber hinaus hat der Käufer darauf zu achten, dass der Motor / das Getriebe mit korrekten Betriebsflüssigkeitsständen (Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit) betrieben wird. Werden vorgeschriebene Wartungsintervalle und Betriebsflüssigkeitsstände nicht eingehalten, geht dies ausnahmslos zu Lasten des Käufers und der Gewährleistungsanspruch erlischt.

§ 4 Motorsporteinsätze / Veränderungen / Tuning / Alternative Kraftstoffe / Testzwecke

Bei uns gekaufte Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt. Derartige, über den durchschnittlichen im Straßenverkehr

üblichen Gebrauch, hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt vom Käufer oder Dritten verändert oder Instand gesetzt wird,

oder Tuningmaßnahmen am Lieferungsgegenstand / Motor vorgenommen werden.

Der Motor ist nicht für den Betrieb von alternativen Kraftstoffen (Autogas/Erdgas) ausgelegt. Die Verwendung dieser Kraftstoffe kann zu Schäden an Motorkomponenten führen, die für die einwandfreie Funktion des Motors unerlässlich sind.

Des Weiteren gilt, dass Schäden oder Mängel, durch Einsätze zu Testzwecken jeglicher Art und oder Belastungen auf Prüfständen ausnahmslos als Vorsatz gewertet werden. In jenen Fällen geht dies ausnahmslos zu Lasten des Käufers und der Gewährleistungsanspruch erlischt.

§ 5 Öffentlicher Straßenverkehr

Der Käufer hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung unserer Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Einige der von uns vertriebenen Artikel, sind nicht für den Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie können bei Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs der StVO / StVZO

zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Montage und Betrieb erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für gesetzeswidriges Verhalten des Käufers kann vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden. Aus zulassungstechnischen Gründen können keine Teile zurückgenommen werden.

§ 6 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und alle Zahlungen ist Marktheidenfeld.

§ 7 Gerichtsstand

Für alle diesen Vertrag betreffenden Auseinandersetzungen ist, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig vereinbart, Gemünden/ Main.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.







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